Übernahme der Ausgleichsverpflichtung

Der Verlust von Lebensräumen in Natur und Landschaft muss nach dem Naturschutzrecht durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.

Wir nehmen Ihnen die Verantwortung ab.

Sie wurden im Rahmen der Eingriffsregelung zur Herstellung und Pflege von Kompensationsmaßnahmen verpflichtet? Lassen Sie sich beraten:

Hanseatische Naturentwicklung GmbH
An der Reeperbahn 6
28217 Bremen
Tel. 0421 277 00 30
Fax 0421 277 00 40
info[at]haneg.de

Kontakt

Dipl.-Ing. Petra Schäffer
Geschäftsführerin
Tel. 0421 277 00 44
Mobil 0175 432 25 96
schaeffer[at]haneg.de

Dipl.-Ing. Hans-Ulrich Müller
Flächenmanagement | Bauausführung
Tel. 0421 277 00 43
Mobil 0160 906 414 43
mueller[at]haneg.de