Übernahme der Ausgleichsverpflichtung
Der Verlust von Lebensräumen in Natur und Landschaft muss nach dem Naturschutzrecht durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.
Wir nehmen Ihnen die Verantwortung ab.
Sie wurden im Rahmen der Eingriffsregelung zur Herstellung und Pflege von Kompensationsmaßnahmen verpflichtet? Lassen Sie sich beraten:
Hanseatische Naturentwicklung GmbH
Konsul-Smidt-Straße 8 p
28217 Bremen
Tel. 0421 277 00 30
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