Übernahme der Ausgleichsverpflichtung

Der Verlust von Lebensräumen in Natur und Landschaft muss nach dem Naturschutzrecht durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.

Wir nehmen Ihnen die Verantwortung ab.

Sie wurden im Rahmen der Eingriffsregelung zur Herstellung und Pflege von Kompensationsmaßnahmen verpflichtet? Lassen Sie sich beraten:

Hanseatische Naturentwicklung GmbH
An der Reeperbahn 6
28217 Bremen
Tel. 0421 277 00 30
Fax 0421 277 00 40
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Kontakt

Dipl.-Ing. Petra Schäffer
Geschäftsführerin
Tel. 0421 277 00 44
Mobil 0162 7979857
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