Übernahme der Ausgleichsverpflichtung
Der Verlust von Lebensräumen in Natur und Landschaft muss nach dem Naturschutzrecht durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.
Wir nehmen Ihnen die Verantwortung ab.
Sie wurden im Rahmen der Eingriffsregelung zur Herstellung und Pflege von Kompensationsmaßnahmen verpflichtet? Lassen Sie sich beraten:
Hanseatische Naturentwicklung GmbH
An der Reeperbahn 6
28217 Bremen
Tel. 0421 277 00 30
Fax 0421 277 00 40
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Kontakt
Dipl.-Ing. Petra Schäffer
Geschäftsführerin
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Mobil 0162 7979857
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